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Steuern senken mit dem Investitionsabzugsbetrag — exakt gerechnet, nicht geschätzt

Bis zu 50 % Ihrer geplanten PV-Investition mindern sofort das zu versteuernde Einkommen — kombiniert mit 40 % Sonder-AfA sind bis zu ~70 % in zwei Jahren absetzbar. Als Einziger am Markt rechnen wir auf Wunsch direkt mit den Zahlen aus Ihrem Steuerbescheid.

In 2 Minuten zum persönlichen Szenario

Unverbindliche Beispielrechnung — keine Steuerberatung (Details im FAQ).

1.000+ realisierte Projekte bundesweit
650+ IAB-Projekte umgesetzt
20 Mio.+ € Steuervorteile generiert
12+ Jahre Erfahrung

Bescheid statt Bauchgefühl

Laden Sie Ihren ESt-Bescheid hoch — wir lesen nur fünf Kennzahlen, das PDF wird nach dem Auslesen verworfen. Kein anderer Anbieter rechnet so exakt.

Mehrere IABs & Ansparung

Mehrere Investitionen im selben Jahr oder über Jahre ansparen (z. B. 2026–2028 für eine Investition 2029) — unser Rechner kann, was sonst nur der Steuerberater rechnet.

Ehrliche Risiko-Sicht

Was passiert, wenn Sie doch nicht investieren? Wir zeigen Rückzahlung und § 233a-Zinsen offen — Vertrauen schlägt Überversprechen.

So funktioniert der IAB bei Photovoltaik

  1. Heute bilden: Bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten werden außerbilanziell vom Gewinn abgezogen — die Steuerlast sinkt sofort, ohne dass schon investiert wurde (§ 7g Abs. 1 EStG).
  2. Innerhalb von 3 Jahren investieren: Bei Anschaffung wird der Betrag hinzugerechnet und zugleich von den Anschaffungskosten herabgesetzt — per Saldo neutral.
  3. Sonder-AfA obendrauf: Zusätzlich 40 % Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5) plus lineare AfA — zusammen bis zu ~70 % der Investition in den ersten zwei Jahren.

Ihr eigenes Wirtschaftsgut — kein Fondsanteil

Unsere gewerblichen Direktinvestments sind abgeschlossene Wirtschaftsgüter: eigene Module, eigener Wechselrichter, eigener Zähler. Genau das verlangt § 7g — und genau das unterscheidet ein IAB-fähiges Direktinvestment von der steuerbefreiten Dachanlage bis 30 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG), für die kein IAB möglich ist.

Was Sie selbst beim Finanzamt veranlassen — und was Ihr Steuerberater macht

Die folgende Übersicht ist eine allgemeine, unverbindliche Orientierung — keine Steuerberatung. Die konkrete Umsetzung in Ihrer Steuererklärung übernimmt Ihr Steuerberater.

Für die Übergabe an Ihren Steuerberater erzeugt der Rechner auf Wunsch ein kompaktes PDF mit Ihren gewählten IAB-Positionen, Annahmen und Fristen.

Die häufigsten Fragen

Wie funktioniert der IAB bei Photovoltaik genau?

Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) erlaubt, bis zu 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten einer PV-Anlage schon vor dem Kauf gewinnmindernd abzuziehen. Bei der Investition kommt die 40-%-Sonder-AfA hinzu. Unser Rechner zeigt die komplette Kaskade Jahr für Jahr — als unverbindliche Beispielrechnung.

Geht das auch als Angestellte:r ohne Gewerbe?

Ja — der IAB setzt Gewinneinkünfte voraus, aber das PV-Direktinvestment begründet selbst einen Gewerbebetrieb („Betrieb einer Photovoltaikanlage"). Auch Angestellte können so vom IAB profitieren. Die Gewinngrenze von 200.000 € gilt je Betrieb im Jahr der Bildung.

Wie viel spare ich konkret?

Das hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen, der Veranlagungsart und der Investitionssumme ab. Der Rechner oben nutzt den amtlichen § 32a-Tarif (inkl. Soli und Kirchensteuer) — keine Pauschal-Steuersätze. Mit Steuerbescheid wird es exakt.

Bis wann muss ich investieren? Geht der IAB rückwirkend?

Die Investitionsfrist beträgt drei Jahre nach Ende des Bildungsjahres — ein IAB aus 2026 verlangt die Investition bis Ende 2029. Ob ein IAB noch für ein vergangenes Jahr möglich ist, hängt davon ab, ob der Bescheid noch änderbar ist — das klärt Ihr Steuerberater.

Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?

Dann macht das Finanzamt den Abzug rückwirkend rückgängig: Der Bescheid des Bildungsjahres wird geändert, die gesparte Steuer ist nachzuzahlen, zuzüglich Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat nach 15 Monaten Karenz). Unser Rechner zeigt dieses Szenario offen mit an.

Ist meine kleine Dachanlage nicht sowieso steuerfrei — verliere ich den IAB?

Anlagen bis 30 kWp auf Gebäuden sind seit 2022 einkommensteuerbefreit (§ 3 Nr. 72 EStG) — dafür ist kein IAB (mehr) möglich. Gewerbliche Direktinvestments oberhalb dieser Grenze sind davon nicht betroffen: Sie bleiben IAB-fähig.

Ist mein Anlagen-Anteil ein eigenes Wirtschaftsgut?

Bei unseren Direktinvestments ja: Sie erwerben eine abgegrenzte Anlage mit eigenen Modulen, eigenem Wechselrichter und eigener Zählung — kein Bruchteilseigentum an einem Gesamtpark. Genau diese Struktur macht den IAB nutzbar.

Bereit für Ihre persönliche Beispielrechnung?

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